Einleitung
Der Einsatz von 5G-Technologie wird häufig in erster Linie mit öffentlichen 5G-Netzen assoziiert, die in Deutschland von Mobilfunkanbietern betrieben werden, die zuvor entsprechende Lizenzen bei der Bundesnetzagentur ersteigert haben. Darüber hinaus ist es in Deutschland auch möglich, über eine Beantragung bei der Bundesnetzagentur private 5G-Netze aufzubauen. Träger privatgeführter Netze können Unternehmen und öffentliche Institutionen aus unterschiedlichsten Branchen sein (European Commission 2022, S. 37). Auf diese Weise lassen sich lokal begrenzte Anwendungsfälle umsetzen, die beispielsweise hohe Sicherheitsanforderungen verlangen (und nur einer spezifischen Gruppe von Endgeräten zur Verfügung stehen) oder geringe Latenzen voraussetzen (EBU 2020, S. 32). Letzteres ist insbesondere bei industriellen Anwendungen der Fall, deren z. T. komplexe Infrastrukturen auf zuverlässige Konnektivität oder Steuerung/Kontrolle in Echtzeit angewiesen sind (IHS Markit 2020, S. 11; 5G Smart Consortium 2020; Volkswagen AG 2021). Die Unabhängigkeit von öffentlichen Mobilfunknetzen ist insbesondere für Institutionen relevant, die einen gesellschaftlichen Nutzen erfüllen (z. B. Krankenhäuser oder Universitäten), da die Netzwerkauthentifizierung dem privaten Netzbetreiber obliegt und so das Risiko eines unberechtigten Datenzugriffs durch Dritte reduziert wird, was sich wiederum positiv auf die Stabilität des Netzes auswirkt (IHS Markit 2020, S. 11; Lee, Casey und Wigginton 2019).
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