Brüsseler Autosalon: EU-Digitalfunkregeln im Fokus

FKT Magazin 1-2/2019
Trends

Politische Entscheidungsträger, Rundfunkanstalten und Automobilhersteller kamen beim Brüsseler Autosalon zusammen, um das Bewusstsein für neue EU-Vorschriften zu schärfen, wonach alle neuen Autoradios innerhalb von zwei Jahren in der Lage sein müssen, digitalen terrestrischen Rundfunk zu empfangen.

Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (EWGC) ist am  20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Abdiesem Zeitpunkt haben EU-Mitgliedstaaten  zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Der EWGC zufolge muss „jeder Autoradioempfänger, der in ein in der EU zum Verkauf oder zur Vermietung stehendes Neufahrzeug integriert ist, einen Empfänger enthalten, der in der Lage ist,über den digitalen terrestrischen Rundfunk bereitgestellte Rundfunkdienste zu empfangen und wiederzugeben“. Die Entscheidung wird von einem paneuropäischen Branchentrend weg vom bisher geltenden FM-Standard hin zum Digitalradio getragen.

In Europa ist DAB/DAB+ weit verbreitet. Die DAB+-Abdeckung dehnt sich auf dem gesamten Kontinent rasch aus. In den meisten europäischen Ländern sind viele Dienste bereits verfügbar. Ein besonderes Augenmerk liegt weiterhin auf der Erweiterung und Verbesserung der Abdeckung der wichtigsten Automobilrouten.

Ähnliche Entwicklungen im Digitalfunk finden auch in anderen Nicht-EU-Märkten statt – insbesondere in Norwegen, wo die nationalen FM-Dienste 2017 abgeschaltet  urden, und in der Schweiz, die zwischen 2020 und 2024 eine digitale Umstellung plant. In diesen Märkten sind 98 % bzw. 85 % der Neuwagen inzwischen serienmäßig mit DAB+ ausgestattet.

Im Vereinigten Königreich haben 91 % der Neuwagen bereits DAB als Standard, was bedeutet, dass dieser Markt bereits kurzvor der Erfüllung der EWGC-Anforderungen  steht. Italien hat Rechtsvorschriften erlassen, um sicherzustellen, dass alle Neufahrzeuge bis 2020 über einen digitalen Funkempfänger verfügen, und wird daher die EWGC vor dem vorgeschriebenenLegislativdatum einhalten. Frankreich  hat ebenfalls gerade ein Gesetz erlassen, das vorsieht, dass alle neuen Autoradios, die in 18 Monaten freigegeben werden, die DAB+-Funkfähigkeiten enthalten müssen.

Neben dem Schwerpunkt Auto bietet die EWGC den EU-Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit, Maßnahmen einzuführen, die den Empfang digitaler Übertragungen durch Verbraucherendgeräte vorsehen. Italien ist das erste Land, das eine solche Regelung für Verbraucherendgeräte einführt,ebenso wie das im Dezember letzten  Jahres in Kraft getretene französische Gesetz, wonach alle neuen Verbraucherendgeräte, die in 12 Monaten verkauft werden, über DAB+ verfügen müssen. Andere Märkte, darunter Deutschland, Großbritannien und die Niederlande, prüfen derzeit  hnliche Gesetze.
www.worlddab.org

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