Auf Grundlage von § 21 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV) hat der Medienrat die Ausschreibung der genannten UKW-Frequenzen im Umfang von täglich 24 Stunden beschlossen. Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV.
Die Veranstalterin der pure Medien Network pMN GmbH hat die UKW-Frequenzen zum 30. Juni 2019 an die mabb zurückgegeben. Da über das Vermögen der Veranstalterin ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde, behält sich die Medienanstalt vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn dies aus insolvenzrechtlichen Gründen notwendig sein sollte.
Auf der mabb Homepage finden Interessierte den Ausschreibungstext. Anträge können bis Mittwoch, den 15. Mai 2019, 12:00 Uhr bei der Medienanstalt eingereicht werden.
www.mabb.de