Das erstinstanzliche Urteil habe an der Ausgangssituation nichts geändert. Antenne Deutschland stehe unabhängig von den unterschiedlichen möglichen Lösungswegen dazu, so schnell wie möglich den zweiten bundesweiten Multiplex mit den neuen DAB+ Programmen auf Sendung zu bringen.
Eine finale Prüfung der Urteilsbegründung sei erst dann möglich, wenn sie vorliege.
www.media-broadcast.com