"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der FKTG,
im Jahr 2022 wird der Vorstand der Fernseh- und Kinotechnischen Gesellschaft neu gewählt, der dann für die nächsten vier Jahre amtieren wird. Nach unserer Satzung und der Wahlordnung 2016 geschieht das wieder als digitale Wahl. Dazu müssen Sie sich zunächst auf www.fktg.org einloggen. Rechts neben Ihrem Profil sehen Sie dann das Menü „Vorstandswahl 2022“.
Zur Vorbereitung und für die Durchführung der Wahl wurde gemäß der Wahlordnung ein Wahlausschuss gebildet, der nun gemäß § 3.2 der Wahlordnung alle stimmberechtigten Mitglieder* aufruft, ab 30. Juni 2021 Vorschläge für Vorstandskandidaten einzureichen. Der Ausschuss empfiehlt, die „Anleitung Wahlvorschlag“ von der Webseite herunterzuladen und durchzulesen.
FKTG-Mitglieder, die sich vorschlagen lassen möchten, können in der Bewerberliste auf der Webseite eine Bewerbung einstellen, mit der sie die FKTG-Mitglieder über ihre Person und Motivation informieren und sich anbieten, als Kandidat vorgeschlagen zu werden. Das FKTG-Mitglied kann Bewerber aus dieser Liste, aber auch andere Vereinsmitglieder nach eigener Kenntnis und Bekanntheit vorschlagen.
Nach § 3.1 der Wahlordnung müssen von den Mitgliedern vorgeschlagene Kandidaten „ordentliche stimmberechtigte Mitglieder der FKTG sein und ihre Bereitschaft erklären, die Wahl anzunehmen. Es sollen vorwiegend Persönlichkeiten benannt werden, die sich bereits aktiv für die Gesellschaft eingesetzt haben und noch aktiv im Berufsleben stehen.“ In dem Vorschlag ist anzugeben, ob der Kandidat auch bereit ist, das Amt eines der beiden Vorsitzenden anzunehmen.
Der Kandidatenvorschlag geschieht in zwei Arbeitsgängen:
- Ein Mitglied schlägt einen Kandidaten mit Vornamen, Nachnamen und Mitgliedsnummer vor. Mit dem Speichern des Vorschlages erhält
- der/die Vorgeschlagene eine E-Mail mit einem Link auf den Vorschlag, den er/sie dann in Bezug auf die Kandidatur bestä¬tigen muss oder auch ablehnen kann.
Ebenso ist anzugeben, ob der vorgeschlagene Kandidat bereit ist, für das Amt eines der beiden Vorsitzenden zur Verfügung zu stehen. Der fertig bearbeitete Vorschlag mit Bestätigung wird in der Datenbank des Wahlausschusses gespeichert.
Der Zeitraum für Vorschläge für Vorstandskandidaten und deren Bestätigung ist bis zum
Sonntag, den 31. Oktober 2021 verlängert worden.
Später eingehende Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nähere Einzelheiten zu den einzelnen Schritten bei Bewerbung, Vorschlag eines Kandidaten, Bestätigung durch den Vorgeschlagenen entnehmen Sie bitte der „Anleitung Wahlvorschlag“ im Menü Vorstandswahl 2022 auf www.fktg.org nach dem Einloggen unter .my FKTG .
Bei Fragen an den Wahlausschuss können Sie gerne eine E-Mail an
wahlausschuss(at)fktg.org schreiben.
Unsere nur noch wenigen Mitglieder, die nicht über Internet und Email verfügen, werden per Brief informiert und mit einem Formular zum schriftlichen Vorschlag von Kandidaten aufgefordert. Um die Einholung der Erklärungen der brieflich vorgeschlagenen Kandidaten kümmert sich der Wahlausschuss zusammen mit der Mitgliederbetreuung.
Ich wünsche Ihnen allen eine erfolgreiche Wahl und freue mich auf eine rege Beteiligung.
Mit freundlichem Gruß
gez. Ludger Ening
Vorsitzender des FKTG Wahlausschusses
* Stimmberechtigte Mitglieder sind persönliche Mitglieder und fördernde Mitglieder, wenn sie dem Vorstand einen Vertreter benannt haben, der das Stimmrecht ausübt."