Neues Gutachten zu Urheber- und Leistungsschutz für Kameraleute

BVFK legt Rechtsgutachten von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer vor

Camera
Company

In dem Gutachten werden unter verschiedenen Gesichtspunkten Aspekte des Urheber- und Leistungsschutzes von Kameraleuten beleuchtet. Prof. Peifer spannt den Bogen dabei, beginnend mit seiner Einleitung dazu, über das Berufsbild und die Art der Tätigkeit von Kameraleuten, bis hin zur juristischen Erläuterung der Sachverhalte und deren Einschätzung.

Gestützt wird das Gutachten von zwei Begleittexten, der „Einführung zum Rechtsgutachten“ sowie dem Merkblatt „Urheberrecht für Kameraleute – Wie kann ich meine Position als Urheber stärken“. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht/Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M., gibt mit ersterem Kameraleuten einen gleichermaßen lesenswerten wie kompakt zusammenfassenden Einstieg in die Materie an die Hand. Mit dem "Merkblatt für Kameraleute" liefert er zudem eine Checkliste für die praktische Umsetzung des Themas in der alltäglichen Arbeit.

In Form des Rechtsgutachtens stellt der BVFK e.V. allen Fernseh-Kamerafrauen und -Männern einen zusätzlichen und fundierten Argumentationshintergrund für den Bereich Urheber- und Leistungsschutzrecht zur Verfügung.

BVFK-Vorsitzender Frank Trautmann: „Mit dem Rechtsgutachten haben wir einen entscheidenden Schritt in die Richtung von mehr und besseren Argumenten im Umgang mit Auftraggebern und Sendern gemacht, halten dazu jetzt „schwarz auf weiß“ etwas in der Hand. Das war überfällig und wird unsere Arbeit in diesem Sektor, der den BVFK seit seiner Gründung als eine der tragenden Säulen der Verbandsarbeit begleitet, erheblich stärken. Schon in der Einführung durch Rechtsanwalt Sommer steht eine bemerkenswerte Aussage: >>Wer nach dem Berufsbild des BVFK tätig ist, ist auch Urheber.<<“

Das Rechtsgutachten, die Einführung dazu und die Verlinkung zum Merkblatt sind abrufbar unter: https://www.bvfk.tv/service/gutachten.

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