Schutz in Strafverfahren
Rechtsschutzversicherung für Strafrechtsschutz und Subventionsbetrug
Als Freiberufler, Unternehmer, Gewerbetreibender, Geschäftsführer oder im Vorstand kann man leicht ins Visier der Staatsanwaltschaft kommen. Eine Vielzahl sich ständig ändernder gesetzlicher Regelungen macht es immer schwerer, den Überblick zu behalten. Selbst versehentliche falsche Angaben bei Subventionsbeantragungen können schon als "Betrug" geahndet werden. Schnell gerät man dabei ungewollt in eine strafrechtliche Verantwortung – ganz gleich ob es sich um Korruptionsvorwürfe, Steuerdelikte, Arbeitsunfälle oder Compliance-Verstöße handelt.
Aktuelle Themen:
- Subventionsbetrug und Soforthilfen
- Subventionsbetrug und Kurzarbeit
- Insolvenzverschleppung
Wir helfen Ihnen sich zu schützen - mit der Versicherung für Strafrechtverfahren oder der Corona-Rechtsschutzversicherung - auch rückwirkend
Gründe für eine Strafrechtsschutzversicherung:
- Absicherung gegen hohe Kosten einer Strafverfolgung
- Bei Beantragung und/oder Erhaltung von Soforthilfen und Überbrückungshilfen im Jahr 2020
- Bei Plänen zur Beantragung und/oder Erhaltung von Soforthilfen und Überbrückungshilfen
- Bei Beantragung und/oder Erhaltung außerordentlicher Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfe)
- Bei Beantragung und/oder Erhaltung der Corona-Grundsicherung
- Unternehmen mit Beschäftigten in Kurzarbeit
- Bei Antragstellungen im KfW-Sonderprogramm (KfW-Schnellkredit, KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkedit)
- Als "Prüfende Dritte" agierende Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte